Das Jedermannsrecht habe ich schon in meinem Artikel Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den nordischen Ländern erwähnt. Was genau besagt dieses Recht?
Nach mittlerweile bewährter Manier veröffentlichen die finnischen Behörden die dazu gehörigen Texte auf Finnisch, Schwedisch, Englisch und Russisch, aber „natürlich“ nicht auf Deutsch. Das Original befindet sich in Finnisch unter: https://www.ym.fi/fi-FI/Ajankohtaista/Julkaisut/Jokamiehenoikeudetesite(4450)
Deswegen hier auf meinem Blog!
Mit dem Jedermannsrecht ist das Recht einer jeden sich in Finnland aufhaltenden Person, sich in der Natur aufzuhalten und diese zu nutzen, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört oder wer es bewirtschaftet. Für dieses Recht braucht man weder die Erlaubnis des Grundeigentümers noch muss man für dieses Recht bezahlen. Durch die Nutzung des Jedermannsrechts darf jedoch kein Schaden entstehen und niemand darf gestört werden.
Erlaubt ist:
- sich zu Fuß, auf Skier oder mit dem Fahrrad woanders als auf einem Hofgelände und für bestimmte Zwecke in Gebrauch genommenen Flächen (zum Beispiel Acker und bepflanzte Areale) fortzubewegen (dazu gehört übrigens auch Reiten)
- sich vorübergehend auf solchem Gelände aufzuhalten, auf dem die Fortbewegung erlaubt ist (zum Beispiel das Zelten in ausreichender Entfernung von Wohngebäuden)
- Waldbeeren, Pilze und Blumen zu sammeln (übrigens auch in fast allen Nationalparks!)
- mit einfacher Angel (Wurmangel, einfacher Haken, kein künstlicher Köder, keine Rolle) zu angeln und im Eisloch zu fischen (pilken)
- sich auf Gewässern und auf dem Eis fortzubewegen
Verboten ist:
- jemanden zu stören oder der Natur oder Menschen Schaden zuzufügen
- das Brüten von Vögeln oder Jagdtiere zu stören
- Moos, Flechten, Erde oder Holz zu entnehmen
- den Hausfrieden zu stören
- Abfall zu hinterlassen
- sich ohne die Erlaubnis des entsprechenden Grundstücksbesitzer mit motorbetriebenden Fahrzeugen fortzubewegen
- ohne die entsprechenden Erlaubnisse und Lizenzen zu fischen und zu jagen
Absolute no-gos sind also (was aber in letzter Zeit einige Male vorgekommen ist, besonders asiatische Touristen sollen in Lappland sich daneben benommen haben):
- in das Küchenfenster hereinschauen, wenn man bei einem finnischen Sommerhaus vorbeikommt
- Blumen aus dem Beet eines Wohnhauses pflücken
- Eier aus Gelegen nehmen und in die Pfanne hauen
- Rentiere (Rangifer tarandus tarandus) jagen – die gehören in 99,9% der Fälle jemanden, es gibt noch einige ganz wenige Exemplaren des wilden Rentiers, des sogenannten Waldrens (Rangifer tarandus fennicus), die sind aber alle geschützt!

Eier der Eiderente in den finnischen Schären (die Eiderente war gerade Muscheltauchen und wurde nicht wegen dieses Bildes gestört!)
Natürlich gibt es manchmal schwierige Einzelfragen, die noch nicht alle von finnischen Gerichten geklärt sind. Grundkonsens ist immer, dass in keinem Fall der durch die Nutzung des Jedermannsrechts verursachte Schaden nie größer sein darf als nur „minimal“ – so entsteht durch das Überqueren eines Feldes auf Skier eine Skispur, die nur als „minimaler Schaden“ angesehen wird (dieses könnte zum Beispiel verhindern, dass man ein Foto von einem unberührten Schneefeld machen könnte). Durch den nächsten Schneefall ist jedoch dieser minimale Schaden wieder behoben beziehungsweise verschwindet beim Schmelzen des Schnees.
Für besonders viel Streit sorgt die Definition von „Hofgelände“. Als Faustregel gilt eine Zahl, die jedoch nicht im Gesetz zu finden ist: auf maximal 50 Meter darf man sich dem Hofgelände nähern. Allerdings ist diese Zahl wirklich nur eine Faustregel, man muss immer die spezifischen besonderen Gegebenheiten beachten. Sieht man die ersten Anzeichen von „Hofgelände“, heißt es schon den Rückzug anzutreten und zu diesen eine gewisse Mindestentfernung einzunehmen: gepflegter Rasen, Blumen- oder Gemüsebeete, ein Briefkasten etc., erst Recht natürlich bei einem Gebäude. Sind jedoch alle Gebäude im Umkreis so verteilt, dass mehrere Kilometer zwischen ihnen liegen (zum Beispiel in Lappland), dann sind 50 Meter zu wenig! Hier sollte man mindestens 250 Meter Entfernung haben, am besten so weit, dass man weder das Gebäude sehen kann noch selber gesehen wird, also am besten so weit wie möglich!
Diese Faustregel führt bei einer Insel zu einem Umkehrschluss: ist die Insel so klein, dass man zum einzigen Gebäude nie die Mindestentfernung von 50 Metern einnehmen kann, darf man diese Insel nicht betreten! Dann also bitte eine größere Insel suchen… alles andere ist Hausfriedensbruch. Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Ist man ins Eis eingebrochen oder auch in Seenot, darf man selbstverständlich an Land. In diesem Ausnahmefall ist es erlaubt, zur eigenen Lebensrettung die Türen von Haus oder besser Sauna aufzubrechen, in der Sauna ein Feuer anzufachen und auf Rettung zu warten. Die Kosten für die Behebung des Schadens sind natürlich zu ersetzen, aber man braucht keine Anzeige wegen Einbruch zu befürchten.
Hier noch ein ziemlich kniffeliger Fall: der finnische Pilz Pakurikääpä (Inonotus obliquus, Schiefer Schillerporling) ist zwar ein Pilz, jedoch darf man ihn nicht sammeln. Grund ist, dass es sich eigentlich um Birkenholz handelt, das vom Pilz befallen ist, daher ist ein Sammeln ohne dem Baum Schaden zuzufügen, nicht möglich, für die Ernte muss man am Baum sägen. Dieser Pilz hat in den letzten Jahren an Berühmtheit gewonnen, in der russischen Volksmedizin (u.a. Sibirien) ist er seit Jahrhunderten unter dem Namen Chaga (Tschaga) als Krebsmittel bekannt und wird von vielen Alternativheilern genutzt. In Labor- und Tierversuchen sind seine krebshemmende Wirkung bestätigt worden, klinische Studien stehen jedoch noch aus (Quelle: wikipedia). Genutzt wird der Pilz durch einen Heißwasseraufguss (er wird also nicht gegessen!). Falls Sie beim nächsten Finnlandaufenthalt sich mit Chaga eindecken wollen: es geht im Bioladen, verkauft wird er auch in estnischen Apotheken (nicht in finnischen Apotheken!). Also beim nächsten Tallinnaufenthalt (siehe auch mein Blog Talsinki?! Oder: Warum Helsinki 2017 beliebtester Passagierhafen in Europa wurde) daran denken!
2 Gedanken zu “Das Jedermannsrecht”